Empfehlung der Drelsdorfer Versicherung
für die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden

Bis Ende 2010 mussten in Schleswig-Holstein (andere Bundesländer abweichend) auch alle älteren Wohngebäude mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.

Diese Pflicht ist in § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein geregelt: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

Die Drelsdorfer Versicherung empfiehlt über die Schlafräume und die Flure hinaus, auch in Hauswirtschaftsräumen (Trockner, Waschmaschine etc.) eine Detektion vorzunehmen.

In Wohnzimmern sollten Sie darauf achten, dass die Melder, falls Sie einen Kamin bzw. Kaminofen haben, möglichst weit davon entfernt angebracht werden, damit weniger Fehlalarme ausgelöst werden. 

In den Küchen empfehlen wir Wärmemelder, die ab ca. 75° C anspringen. Auch hier ist die Gefahr der Fehlermeldungen trotz Dunstabzugshauben zu groß.

Alle am Markt gängigen Rauchmelder (VdS) sind grundsätzlich geeignet. Es hat sich aber in Tests herausgestellt, dass einige Billigprodukte auf Rauch aus Kunststoffen (z.B. Polyacryl und Bekleidung) nicht oder zu spät reagieren.

Bei mehrgeschossigen Wohnhäusern raten wir zu Rauchmeldern, die über die gleiche Funkfrequenz miteinander kommunizieren können. Vorteil: bei einem Alarm springen alle auf der gleichen Frequenz geschalteten Melder mit an. Diese Rauchmelder kosten ca. 40 - 50 Euro. Sie sind mit Lithium-Batterien versehen und halten bis zu 10 Jahre.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Drelsdorfer Versicherung a.G von 1635

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